Senioren - Akademie 55 plus e.V.
Beitragsordnung

§ 1

Die Vereinsmitgliederversammlung setzt auf Vorschlag des Vorstandes die Höhe der Beiträge fest.

§ 2

Über Stundung und Erlass in Ausnahmefällen entscheidet der Vorstand. Er teilt dies unter Benennung der Gründe auf der folgenden Mitgliederversammlung mit.

§3

Die Beiträge werden je Semester von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

§4

Der Mitgliedsbeitrag für die Vereinsmitglieder beträgt 5,00€/Jahr. Der Mitgliedsbeitrag für juristische Personen wird gesondert festgesetzt.

Pro Semester sind von den Vereinsmitgliedern und Semester-Hörern 20,00€ Semesterbeitrag zu entrichten. Gasthörer zahlen 5,00€ pro Veranstaltung.

Die zusätzliche freiwillige Unterstützung des Vereins bleibt davon unberührt und kann jederzeit geleistet werden.

§5

Die Beitragserhebung erfolgt jeweils vor Semesterbeginn, für Gast-Hörer vor der Veranstaltung.

§6

Vorstehende Beitragsordnung wurde als Bestandteil der Satzung auf der Mitgliederversammlung am 12.02.2015 von den Mitgliedern genehmigt und nach Beschlussfassung durch den Vorstandvorsitzenden unterzeichnet.

Stralsund, 14.02.2015
gez. Vorstandsvorsitzende

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